Rechtsbereich Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
 

Unsere Kompetenz im Arbeitsrecht

Einer unserer Schwerpunktbereiche ist seit langem das Arbeitsrecht.

Bewusst vertreten wir nicht nur "eine Seite", also nur Arbeitgeber oder nur Arbeitnehmer. Wir spielen dagegen Schach mit weißen und schwarzen Figuren, was wir und unsere Mandanten als Vorteil empfinden - nur wer die Interessen beider Seiten kennt, kann sie richtig einschätzen, empathisch damit umgehen und angemessene Lösungen finden, die weitere Streitigkeiten vermeiden.

Dieses Prinzip bedeutet aber nicht, dass wir den tatsächlichen Streit scheuen oder unseren Mandanten Einigungen empfehlen, die der tatsächlichen Situation nicht angemessen sind. Unsere Rolle sehen wir als erfahrene Berater. Wir empfinden es als unsere Aufgabe, Ihnen bei arbeitsrechtlichen Problemen Lösungen anzubieten und Ihnen mit größtmöglicher Prognosesicherheit das voraussichtliche Ergebnis verschiedener Vorgehensweisen darzustellen, bevor Sie die relevanten Entscheidungen treffen.

Die gilt unabhängig davon, ob wir Ihnen Antworten auf allgemeine arbeitsrechtliche Fallgestaltungen geben, Arbeitsverträge gestalten, Abmahnungen entwerfen oder angreifen oder verträgliche Beendigungslösungen außerhalb oder in einem Verfahren suchen.

Daneben sind wir im kollektiven Arbeitsrecht spezialisiert, eine Kompetenz, die im Beratungsmarkt selbst unter Fachanwälten für Arbeitsrecht deutlich seltener vertreten ist. Hier helfen wir Ihnen als Arbeitgeber bei Verhandlungen mit Betriebsräten im Fall von Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden genauso wie in freiwilligen oder gerichtlich eingesetzten Einigungsstellen. Gerne unterstützen wir Arbeitgeber bei der rechtskonformen Umsetzung der Mitbestimmung aus den §§ 99 oder 102 BetrVG im Vorfeld und in Zustimmungsersetzungsverfahren. Auch in selteneren Konstellationen wie der Wahlanfechtung oder bei Problemen mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit bestehen umfassende Erfahrungen. Wir vertreten in diesen Bereichen auch Betriebsräte - wenn ihr Fokus auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Arbeitgeber liegt und es nicht nur darum geht, ohne Rücksicht auf die Kosten "Stunk zu machen".

Zusammengefasst bieten wir unseren Mandanten umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Einige Stichworte finden Sie unten. Auch wenn Bereiche dort nicht gelistet sind, können wir Lösungen für Sie finden!

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Abfindungen

  • Altersteilzeit

  • Arbeitsvertragsgestaltung

  • Arbeitszeugnis

  • Kündigungsschutz

  • Zeitarbeit

  • Arbeitsunfähigkeit

  • Direktionsrecht

  • Wettbewerbsverbot

  • Weiterbildung

  • Abmahnung oder Ermahnung

  • Aufhebungsvertrag

  • Versetzung

  • Gehaltsansprüche

  • Betriebsübergang

  • Urlaub, Übertragung von Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • Betriebsratsanhörung und -Beteiligung

  • Zustimmungsersetzung und vorläufige Durchführung

Fragen zum Arbeitsrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Arbeitsrecht

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22.07.2026

Bundesarbeitsgericht stärkt den Kündigungsschutz bei aufgeteilter Elternzeit

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ermöglicht es Eltern, ihre Elternzeit auf mehrere Zeitabschnitte zu verteilen. Doch gilt der besondere Kündigungsschutz auch vor jedem einzelnen Abschnitt oder nur vor dem ersten? Mit dieser bislang höchstrichterlich ungeklärten Frage hatte sich das Bundesarbeitsgericht zu befassen. Es entschied, dass der gesetzliche Kündigungsschutz bei jeder beantragten Elternzeit erneut eingreift – selbst dann, wenn sämtliche Zeitabschnitte bereits mit einem einzigen Schreiben beantragt wurden.

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Arbeitsrecht
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

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computer laptop unternehmer arbeit
Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

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