Rechtsbereich Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
 

Unsere Kompetenz im Arbeitsrecht

Einer unserer Schwerpunktbereiche ist seit langem das Arbeitsrecht.

Bewusst vertreten wir nicht nur "eine Seite", also nur Arbeitgeber oder nur Arbeitnehmer. Wir spielen dagegen Schach mit weißen und schwarzen Figuren, was wir und unsere Mandanten als Vorteil empfinden - nur wer die Interessen beider Seiten kennt, kann sie richtig einschätzen, empathisch damit umgehen und angemessene Lösungen finden, die weitere Streitigkeiten vermeiden.

Dieses Prinzip bedeutet aber nicht, dass wir den tatsächlichen Streit scheuen oder unseren Mandanten Einigungen empfehlen, die der tatsächlichen Situation nicht angemessen sind. Unsere Rolle sehen wir als erfahrene Berater. Wir empfinden es als unsere Aufgabe, Ihnen bei arbeitsrechtlichen Problemen Lösungen anzubieten und Ihnen mit größtmöglicher Prognosesicherheit das voraussichtliche Ergebnis verschiedener Vorgehensweisen darzustellen, bevor Sie die relevanten Entscheidungen treffen.

Die gilt unabhängig davon, ob wir Ihnen Antworten auf allgemeine arbeitsrechtliche Fallgestaltungen geben, Arbeitsverträge gestalten, Abmahnungen entwerfen oder angreifen oder verträgliche Beendigungslösungen außerhalb oder in einem Verfahren suchen.

Daneben sind wir im kollektiven Arbeitsrecht spezialisiert, eine Kompetenz, die im Beratungsmarkt selbst unter Fachanwälten für Arbeitsrecht deutlich seltener vertreten ist. Hier helfen wir Ihnen als Arbeitgeber bei Verhandlungen mit Betriebsräten im Fall von Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden genauso wie in freiwilligen oder gerichtlich eingesetzten Einigungsstellen. Gerne unterstützen wir Arbeitgeber bei der rechtskonformen Umsetzung der Mitbestimmung aus den §§ 99 oder 102 BetrVG im Vorfeld und in Zustimmungsersetzungsverfahren. Auch in selteneren Konstellationen wie der Wahlanfechtung oder bei Problemen mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit bestehen umfassende Erfahrungen. Wir vertreten in diesen Bereichen auch Betriebsräte - wenn ihr Fokus auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Arbeitgeber liegt und es nicht nur darum geht, ohne Rücksicht auf die Kosten "Stunk zu machen".

Zusammengefasst bieten wir unseren Mandanten umfassende Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Einige Stichworte finden Sie unten. Auch wenn Bereiche dort nicht gelistet sind, können wir Lösungen für Sie finden!

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Abfindungen

  • Altersteilzeit

  • Arbeitsvertragsgestaltung

  • Arbeitszeugnis

  • Kündigungsschutz

  • Zeitarbeit

  • Arbeitsunfähigkeit

  • Direktionsrecht

  • Wettbewerbsverbot

  • Weiterbildung

  • Abmahnung oder Ermahnung

  • Aufhebungsvertrag

  • Versetzung

  • Gehaltsansprüche

  • Betriebsübergang

  • Urlaub, Übertragung von Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • Betriebsratsanhörung und -Beteiligung

  • Zustimmungsersetzung und vorläufige Durchführung

Fragen zum Arbeitsrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Arbeitsrecht

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02.02.2026

Überstundenzuschläge bei Teilzeit: BAG erklärt starre Wochenstundengrenzen für unzulässig

Die Vergütung von Mehrarbeit gehört zu den klassischen Streitfragen im Arbeitsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen tariflicher Gestaltungsmacht und dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot. Mit Urteil vom 26. November 2025 (5 AZR 118/23) hat das Bundesarbeitsgericht eine tarifliche Regelung zu Überstundenzuschlägen beanstandet, die Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Auslegung von Tarifverträgen und die Praxis der Arbeitszeitvergütung.

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Dank und Wünsche sind kein integraler Bestandteil von Arbeitszeugnissen

Um Arbeitszeugnisse wird vor Gericht häufig gestritten. Zum Teil sind sich die Gerichte dabei uneinig. So auch in einem Fall, in dem das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein "Machtwort" gesprochen hat.

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19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

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