Rechtsbereich Erbrecht Lemgo
Das Erbrecht ist das Recht einer Person, bereits zu Lebzeiten über den Verbleib ihres Hab und Gut nach dem Tod zu entscheiden. Wir beraten Sie sowohl bei der lebzeitigen Verteilung von Vermögen, insbesondere im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer, als auch bei Verfügungen von Todes wegen in Form von Testament und Erbvertrag. Hierbei sind wir sowohl anwaltlich als auch notariell tätig.
Im Anwaltsbereich unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung, sei es bei der Durchsetzung Ihres Erb- oder Vermächtnisanspruches auf Grund einer Verfügung von Todes wegen oder bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Wir legen Testamente und Erbverträge aus und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ist eine Verfügung von Todes wegen nicht vorhanden, erläutern wir Ihnen die gesetzliche Erbfolge und die daraus resultierenden Konsequenzen und Rechtsfolgen. Den sich in diesem Zusammenhang häufig bildenden Erbengemeinschaften stehen wir beratend zur Seite und wirken bei der Auseinandersetzung dieser mit.
Im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung sind wir zum einen als Testamentsvollstrecker tätig, beraten aber auch solche bei der Durchführung ihrer Aufgaben.
Weil Verwandte auch im Falle einer Ausschlagung der Erbschaft nicht von allen Pflichten entbunden sind, beraten wir Sie gerne auch diesbezüglich, insbesondere im Zusammenhang mit dem öffentlichen Recht.
Unsere Notare helfen Ihnen nicht nur bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, sondern beantragen für Sie auch einen Erbschein, unterstützen bei der Ausschlagung einer Erbschaft und beurkunden etwaige Erb- oder Pflichtteilsverzichte.
In all diesen Angelegenheiten verfügen wir über langjährige Erfahrung und große Kompetenz, von der Sie profitieren. Weil das Erbrecht ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit ist, können wir Sie vielfältig und umfassend in Ihren speziellen Belangen und Wünschen unterstützen.
Eine Kurzübersicht unserer Tätigkeit finden Sie nachfolgend.
Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten
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Lebzeitige Schenkungen
Beratung & Gestaltung der Verfügungen unter Lebenden
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Testament & Erbvertrag
Beratung, Auslegung & Gestaltung (auch notariell)
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Gesetzliches Erbrecht
Beratung, Aufgaben & Erbenhaftung
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Erbengemeinschaft
Beratung & Auseinandersetzung
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Pflichtteilsrecht
Geltendmachung & Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
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Erbschafts- & Schenkungssteuer
Beratung bei Verteilung von Vermögen
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Testamentsvollstreckung
Beratung & Ausübung des Amtes
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Bestattungspflicht
öffentlich-rechtlich