Rechtsbereich Erbrecht Lemgo

Erbrecht
 

Unsere Kompetenz im Erbrecht

Das Erbrecht ist das Recht einer Person, bereits zu Lebzeiten über den Verbleib ihres Hab und Gut nach dem Tod zu entscheiden. Wir beraten Sie sowohl bei der lebzeitigen Verteilung von Vermögen, insbesondere im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer, als auch bei Verfügungen von Todes wegen in Form von Testament und Erbvertrag. Hierbei sind wir sowohl anwaltlich als auch notariell tätig.

Im Anwaltsbereich unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung, sei es bei der Durchsetzung Ihres Erb- oder Vermächtnisanspruches auf Grund einer Verfügung von Todes wegen oder bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Wir legen Testamente und Erbverträge aus und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ist eine Verfügung von Todes wegen nicht vorhanden, erläutern wir Ihnen die gesetzliche Erbfolge und die daraus resultierenden Konsequenzen und Rechtsfolgen. Den sich in diesem Zusammenhang häufig bildenden Erbengemeinschaften stehen wir beratend zur Seite und wirken bei der Auseinandersetzung dieser mit.

Im Zusammenhang mit der Testamentsvollstreckung sind wir zum einen als Testamentsvollstrecker tätig, beraten aber auch solche bei der Durchführung ihrer Aufgaben.

Weil Verwandte auch im Falle einer Ausschlagung der Erbschaft nicht von allen Pflichten entbunden sind, beraten wir Sie gerne auch diesbezüglich, insbesondere im Zusammenhang mit dem öffentlichen Recht.

Unsere Notare helfen Ihnen nicht nur bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, sondern beantragen für Sie auch einen Erbschein, unterstützen bei der Ausschlagung einer Erbschaft und beurkunden etwaige Erb- oder Pflichtteilsverzichte.

In all diesen Angelegenheiten verfügen wir über langjährige Erfahrung und große Kompetenz, von der Sie profitieren. Weil das Erbrecht ein Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit ist, können wir Sie vielfältig und umfassend in Ihren speziellen Belangen und Wünschen unterstützen.

Eine Kurzübersicht unserer Tätigkeit finden Sie nachfolgend.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Lebzeitige Schenkungen

    Beratung & Gestaltung der Verfügungen unter Lebenden

  • Testament & Erbvertrag

    Beratung, Auslegung & Gestaltung (auch notariell)

  • Gesetzliches Erbrecht

    Beratung, Aufgaben & Erbenhaftung

  • Erbengemeinschaft

    Beratung & Auseinandersetzung

  • Pflichtteilsrecht

    Geltendmachung & Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

  • Erbschafts- & Schenkungssteuer

    Beratung bei Verteilung von Vermögen

  • Testamentsvollstreckung

    Beratung & Ausübung des Amtes

  • Bestattungspflicht

    öffentlich-rechtlich

Fragen zum Erbrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Erbrecht

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Partner-Familie-Ehe
Erbrecht
13.06.2025

BGH: Erbvertrag zwischen Lebensgefährten bleibt trotz späterer Scheidung wirksam

Mit Beschluss vom 22. Mai 2024 (Az. VI ZB 26/23) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine gegenseitige Erbeinsetzung in einem Erbvertrag zwischen nicht verheirateten Lebensgefährten auch dann wirksam bleibt, wenn die Partner später heiraten und sich wieder scheiden lassen – sofern keine anderslautende Regelung im Vertrag getroffen wurde.

Beitrag lesen
unterschrift-signatur-vertrag-notar
Erbrecht
05.05.2025

Auskunft über Nachlassumfang

Am 1. Dezember 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein bedeutendes Urteil im Erbrecht gefällt (Az.: IV ZR 189/20), das die Rechte von Pflichtteilsberechtigten stärkt. Demnach sind Erben verpflichtet, eine eidesstattliche Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Nachlassverzeichnisses abzugeben, selbst wenn bereits ein notarielles Nachlassverzeichnis vorliegt.

Beitrag lesen