Rechtsbereich Familienrecht

Familienrecht
 

Unsere Kompetenz im Familienrecht

Das Ende einer Ehe oder Partnerschaft ist für die Beteiligten eine große emotionale Belastung. Beide Partner müssen ihr bisheriges Leben neu ordnen und teilweise auch umstrukturieren. Wir unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Probleme zu lösen, welche sich in dieser Situation ergeben können.

Dazu zählen die Regelung von Unterhaltsansprüchen, die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens und natürlich die Durchführung des Scheidungsverfahrens.

Unser Bestreben ist es, mit Ihnen und Ihrem getrennt lebenden Partner möglichst einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen herbeizuführen. In vielen Fällen kann eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung verhandelt werden, welche Ihnen die zusätzliche Belastung einer gerichtlichen Auseinandersetzung erspart.

Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie vor dem Familiengericht und in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht.

Gemeinsame Kinder sind von der Trennung der Eltern ebenfalls betroffen und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.

Wir helfen Ihnen, ein Modell zur Regelung des Aufenthaltes, des Umgangs und der elterlichen Sorge zu entwickeln, welches dem Kindeswohl bestmöglich gerecht wird.

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst alle Bereiche des Familienrechts. Dazu zählen nachfolgende.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Scheidung

    Beratung & Betreuung von der Trennung bis zum Scheidungstermin

  • Unterhalt

    Beratung & Geltendmachung von Trennungs-, Kindes- und nachehelichem Unterhalt

  • Vermögensauseinandersetzung

    Beratung & Durchführung der Abfassung von Vereinbarungen

  • Güterrecht

    Beratung im Hinblick auf die Wahl des Güterstandes & Abfassen von Vereinbarungen

  • Sorge - & Umgangsrecht

    Geltendmachung & Durchsetzung Ihrer Wünsche

  • Ehewohnung & Haushalt

    Beratung & Unterstützung bei Aufteilung & Auflösung der Ehewohnung und des gemeinsamen Hausrates

Fragen zum Familienrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

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Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Familienrecht

Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

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Familienrecht
22.12.2025

Alleinverdienender Ehepartner in der Insolvenz und finanziertes gemeinsames Miteigentum

Wer als alleinverdienender Ehepartner in die Insolvenz rutscht und gemeinsam finanziertes Wohneigentum besitzt, steht oft vor unerwarteten Risiken. Ein aktuelles Urteil des BGH zeigt, wie schnell alltägliche Tilgungszahlungen als unentgeltliche Leistungen gewertet werden können. Entscheidend ist die Frage, ob die Rückführung eines gemeinsamen Darlehens Teil des Unterhalts oder bereits eine Vermögensbildung ist. Nach Ansicht des Gerichts entsteht hier ein klarer Vermögensvorteil für den anderen Ehepartner, was in den letzten vier Jahren vor dem Insolvenzantrag zu erheblichen Rückforderungsansprüchen führen kann.

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Familie / Erbe, Familienrecht
10.02.2025

Zuwendungen von Schwiegereltern: besteht eine Rückzahlungspflicht?

Wenn Schwiegereltern ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter finanzielle Mittel zur Unterstützung der ehelichen Lebensführung zukommen lassen, stellt sich oft die Frage, ob diese Zuwendungen als Schenkung, als ehebedingte Zuwendung oder als Darlehen betrachtet werden müssen. Insbesondere im Falle einer Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Schwiegereltern besteht.

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