Rechtsbereich Familienrecht

Familienrecht
 

Unsere Kompetenz im Familienrecht

Das Ende einer Ehe oder Partnerschaft ist für die Beteiligten eine große emotionale Belastung. Beide Partner müssen ihr bisheriges Leben neu ordnen und teilweise auch umstrukturieren. Wir unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Probleme zu lösen, welche sich in dieser Situation ergeben können.

Dazu zählen die Regelung von Unterhaltsansprüchen, die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens und natürlich die Durchführung des Scheidungsverfahrens.

Unser Bestreben ist es, mit Ihnen und Ihrem getrennt lebenden Partner möglichst einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen herbeizuführen. In vielen Fällen kann eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung verhandelt werden, welche Ihnen die zusätzliche Belastung einer gerichtlichen Auseinandersetzung erspart.

Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie vor dem Familiengericht und in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht.

Gemeinsame Kinder sind von der Trennung der Eltern ebenfalls betroffen und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.

Wir helfen Ihnen, ein Modell zur Regelung des Aufenthaltes, des Umgangs und der elterlichen Sorge zu entwickeln, welches dem Kindeswohl bestmöglich gerecht wird.

Unser Tätigkeitsgebiet umfasst alle Bereiche des Familienrechts. Dazu zählen nachfolgende.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Scheidung

    Beratung & Betreuung von der Trennung bis zum Scheidungstermin

  • Unterhalt

    Beratung & Geltendmachung von Trennungs-, Kindes- und nachehelichem Unterhalt

  • Vermögensauseinandersetzung

    Beratung & Durchführung der Abfassung von Vereinbarungen

  • Güterrecht

    Beratung im Hinblick auf die Wahl des Güterstandes & Abfassen von Vereinbarungen

  • Sorge - & Umgangsrecht

    Geltendmachung & Durchsetzung Ihrer Wünsche

  • Ehewohnung & Haushalt

    Beratung & Unterstützung bei Aufteilung & Auflösung der Ehewohnung und des gemeinsamen Hausrates

Fragen zum Familienrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

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Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

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Zuwendungen von Schwiegereltern: besteht eine Rückzahlungspflicht?

Wenn Schwiegereltern ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter finanzielle Mittel zur Unterstützung der ehelichen Lebensführung zukommen lassen, stellt sich oft die Frage, ob diese Zuwendungen als Schenkung, als ehebedingte Zuwendung oder als Darlehen betrachtet werden müssen. Insbesondere im Falle einer Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber den Schwiegereltern besteht.

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05.02.2025

Was ist die Idee der Mediation? Was muss ich mir darunter vorstellen?

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23.01.2025

Gemeinschaftliches Testament – Möglichkeiten und Risiken

Es gibt viele Möglichkeiten den eigenen Nachlass zu gestalten. In dem folgenden Beitrag erklärt Kollegin Rothe, dass der Nachlass auch gemeinsam geregelt werden kann.

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