Rechtsbereich Familienrecht
Das Ende einer Ehe oder Partnerschaft ist für die Beteiligten eine große emotionale Belastung. Beide Partner müssen ihr bisheriges Leben neu ordnen und teilweise auch umstrukturieren. Wir unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Probleme zu lösen, welche sich in dieser Situation ergeben können.
Dazu zählen die Regelung von Unterhaltsansprüchen, die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens und natürlich die Durchführung des Scheidungsverfahrens.
Unser Bestreben ist es, mit Ihnen und Ihrem getrennt lebenden Partner möglichst einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen herbeizuführen. In vielen Fällen kann eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung verhandelt werden, welche Ihnen die zusätzliche Belastung einer gerichtlichen Auseinandersetzung erspart.
Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie vor dem Familiengericht und in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht.
Gemeinsame Kinder sind von der Trennung der Eltern ebenfalls betroffen und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.
Wir helfen Ihnen, ein Modell zur Regelung des Aufenthaltes, des Umgangs und der elterlichen Sorge zu entwickeln, welches dem Kindeswohl bestmöglich gerecht wird.
Unser Tätigkeitsgebiet umfasst alle Bereiche des Familienrechts. Dazu zählen nachfolgende.
Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten
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Scheidung
Beratung & Betreuung von der Trennung bis zum Scheidungstermin
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Unterhalt
Beratung & Geltendmachung von Trennungs-, Kindes- und nachehelichem Unterhalt
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Vermögensauseinandersetzung
Beratung & Durchführung der Abfassung von Vereinbarungen
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Güterrecht
Beratung im Hinblick auf die Wahl des Güterstandes & Abfassen von Vereinbarungen
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Sorge - & Umgangsrecht
Geltendmachung & Durchsetzung Ihrer Wünsche
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Ehewohnung & Haushalt
Beratung & Unterstützung bei Aufteilung & Auflösung der Ehewohnung und des gemeinsamen Hausrates