Rechtsbereich Mietrecht und WEG-Recht
Wir beraten Sie sowohl im Mietrecht als auch im Wohnungseigentumsrecht.
I. Mietrecht
Fast jeder Bewohner in Deutschland ist von dem Mietrecht betroffen, sei es als Mieter oder Vermieter. Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Gewerbetreibende, Händler sowie Inhaber von Geschäften mieten ihre Praxen, Lagerhallen, Geschäftsräume und Läden aufgrund von gewerblichen Mietverträgen an. Viele Privatpersonen wollen kein Eigentum erwerben und mieten daher Wohnungen oder sogar Häuser.
Durch die Bereitstellung von Wohnraum werden elementare Grundbedürfnisse der Bevölkerung gesichert.
Das bundesweit geltende Wohnraummietrecht ist ein soziales Mietrecht und verfolgt das Ziel, zwischen den Interessen der Mieterinnen und Mieter einerseits und den Interessen der Vermieterinnen und Vermieter andererseits ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen.
Kein Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuches ist im Laufe der Geschichte so oft geändert worden wie das Mietrecht, meist mit der Begründung, das Mietrecht müsse den –geänderten- sozialen Bedingungen angepasst werden.
Eine Fülle neuer Literatur und Rechtsprechung haben das Mietrecht zu einer Rechtsmaterie werden lassen, die nur noch von Fachleuten beherrscht wird.
Streitigkeiten bestehen insbesondere hinsichtlich der Mietzahlung, der Miethöhe und der Betriebskosten, aber auch im Rahmen der Beendigung des Mietverhältnisses, sei es durch fristlose oder ordentliche Kündigungen, insbesondere Eigenbedarfskündigungen. In all diesen Bereichen unterstützen wir Sie. Zudem gibt es oft Streitigkeiten wegen Mietminderung, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen, Mängel, Reparaturen und Mietkautionen. Wir unterstützen Sie hier, egal ob Sie Vermieter oder Mieter sind.
Zudem sind wir daran interessiert, Streitigkeiten unserer Mandanten bereits im Vorfeld zu vermeiden. Hier unterstützen wir Sie bei der Formulierung eines Mietvertrages, einer Kündigung oder etwaigen anderen Vereinbarungen, die im Vorfeld schon die Beendigung des Mietverhältnisses erleichtern können.
II. Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht umfasst den Themenkomplex rund um den Erwerb von Wohnräumen und den damit einhergehenden Rechten und Pflichten. Die zentralen Gesetze finden sich an diversen Stellen in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Darüber hinaus sind Regelungen im öffentlichen Recht zu beachten.
Entgegen der Fehlvorstellung bei einem großen Teil der Bevölkerung kann der Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht ohne Weiteres mit seinem Wohnungseigentum nach Belieben verfahren. Dieses betrifft insbesondere Maßnahmen an dem Wohnungseigentum, die eine Außenwirkung im weitesten Sinne entfalten und damit auch Nachteile für die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Folge haben können.
Auch das Wohnungseigentum ist in den letzten Jahren mehrfach geändert und durch entsprechende Rechtsprechung präzisiert worden. Darüber hinaus besteht eine Vielzahl von Literatur.
Wir beraten Sie auch hier vollumfänglich hinsichtlich der Prüfung vor Begründung des Wohnungseigentums, der Abfassung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sowie der Prüfung von Beschlüssen, insbesondere in nachfolgenden Schwerpunkten.
Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten
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Beendigung des Mietverhältnisses
Prüfung & Aussprache von Kündigungen
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Mietminderung
Geltendmachung & Abwehr von Minderungsansprüchen
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Schadens- & Aufwendungsersatzansprüche
Geltendmachung & Abwehr von Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüchen
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Mängelrechte
Geltendmachung, Beratung & Abwehr von und in Bezug auf Mängelrechte
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Kaution
Geltendmachung & Abwehr von Kautionsansprüchen
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Mieterhöhung
Geltendmachung & Abwehr von Mieterhöhung
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Nebenkosten
Überprüfung Ihrer Nebenkostenabrechnungen
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Mietverträge, Teilungserklärungen & Gemeinschaftsordnungen
Prüfung & Erstellung von Verträgen, Erklärungen und Ordnungen