Rechtsbereich Inkasso
Das Wort Inkasso ist vielen auf Grund zahlreicher Inkassobüros bekannt, die ungebetene Post versenden und Forderungen ihrer Gläubiger eintreiben. Ein Inkassobüro darf für seine Tätigkeit dabei gleich den Rechtsanwälten eine Gebühr verlangen. Was uns jedoch von einem solchen Inkassobüro unterscheidet ist für Sie am Ende ein großer Vorteil. Im Gegensatz zum Inkassobüro können wir die Forderung für Sie auch gerichtlich durchsetzen.
Unsere Leistungen im Inkasso-Bereich bieten wir immer dann an, wenn Verträge geschlossen werden und der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Für diese Fälle bieten wir ein seriöses, schnelles und zuverlässiges Inkasso an. Wir überprüfen Ihre Forderungen, holen Auskünfte zu Schuldnern ein, leiten anwaltliche Mahnverfahren und wenn notwendig Klageverfahren ein und führen anschließend für Sie die Zwangsvollstreckung durch oder melden die Forderung gegebenenfalls zur Insolvenztabelle an.
Zu unseren Mandanten gehören sowohl namhafte Unternehmen, für die wir im Rahmen eines Dauermandates zahlreiche Forderungen geltend machen, als auch Privatpersonen für die wir einzelne Schuldner in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten
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Überprüfung der Forderung
Rechtsgrund & Forderungshöhe
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Einholung der Schuldnerauskunft
Anforderung von Adressdaten
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Einleitung & Durchführung von Mahnverfahren
Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid
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Einleitung & Durchführung Klageverfahren
Formulierung Anspruchsbegründung & Prozessführung
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Durchführung der Zwangsvollstreckung
Antrag der Zwangsvollstreckungsmaßnahme & Korrespondenz mit Gerichtsvollziehern