Rechtsbereich Inkasso

Inkasso
 

Unsere Kompetenz für Inkasso

Das Wort Inkasso ist vielen auf Grund zahlreicher Inkassobüros bekannt, die ungebetene Post versenden und Forderungen ihrer Gläubiger eintreiben. Ein Inkassobüro darf für seine Tätigkeit dabei gleich den Rechtsanwälten eine Gebühr verlangen. Was uns jedoch von einem solchen Inkassobüro unterscheidet ist für Sie am Ende ein großer Vorteil. Im Gegensatz zum Inkassobüro können wir die Forderung für Sie auch gerichtlich durchsetzen.

Unsere Leistungen im Inkasso-Bereich bieten wir immer dann an, wenn Verträge geschlossen werden und der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. Für diese Fälle bieten wir ein seriöses, schnelles und zuverlässiges Inkasso an. Wir überprüfen Ihre Forderungen, holen Auskünfte zu Schuldnern ein, leiten anwaltliche Mahnverfahren und wenn notwendig Klageverfahren ein und führen anschließend für Sie die Zwangsvollstreckung durch oder melden die Forderung gegebenenfalls zur Insolvenztabelle an.

Zu unseren Mandanten gehören sowohl namhafte Unternehmen, für die wir im Rahmen eines Dauermandates zahlreiche Forderungen geltend machen, als auch Privatpersonen für die wir einzelne Schuldner in Anspruch nehmen.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Überprüfung der Forderung

    Rechtsgrund & Forderungshöhe

  • Einholung der Schuldnerauskunft

    Anforderung von Adressdaten

  • Einleitung & Durchführung von Mahnverfahren

    Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid

  • Einleitung & Durchführung Klageverfahren

    Formulierung Anspruchsbegründung & Prozessführung

  • Durchführung der Zwangsvollstreckung

    Antrag der Zwangsvollstreckungsmaßnahme & Korrespondenz mit Gerichtsvollziehern

Fragen zum Inkasso - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge zum Inkasso

Insolvenzrecht
26.08.2025

Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

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Insolvenzrecht
02.07.2025

D&O‑Versicherung und Geschäftsführerhaftung bei Insolvenzverschleppung – Was Geschäftsführer jetzt wissen müssen

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat mit Urteil vom 05.03.2025 (Az. 7 U 134/23) folgendes entschieden: Verstößt ein Geschäftsführer wissentlich gegen die sogenannte Insolvenzantragspflicht oder gegen das Zahlungsverbot nach Insolvenzreife – also gegen sogenannte „Kardinalpflichten“ –, kann die D&O‑Versicherung leistungsfrei sein.

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Insolvenzrecht
07.04.2025

Streitige Verbindlichkeiten einer GmbH und die Insolvenzgründe

Dies ist eine unglückliche Situation für GmbH-Geschäftsführer und in diesem Zusammenhang ist so mehr oder weniger alles strittig, abgesehen von der Bildung von Rückstellungen und den Voraussetzungen hierfür.

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