Rechtsbereich Verkehrsrecht

Verkehrsrecht
 

Unsere Kompetenz im Verkehrsrecht

Im Idealfall beginnt unsere Arbeit direkt nach dem Unfall. Wir helfen Ihnen, Nachteile zu vermeiden. Wir beurteilen kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen. Wir schätzen realistisch ein, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung durchsetzen können.

Mögliche Ansprüche werden oft erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar. Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem Unfall mit Personenschaden neben Schmerzensgeld und Verdienstausfall auch Haushaltsführungskosten zustehen können?

Wenn die gegnerische Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt, treffen Sie keine Vereinbarungen mit dieser. Verweisen Sie die Versicherung einfach an uns.

Sie haben grundsätzlich das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt grundsätzlich die Versicherung des Schädigers, da diese dann als Teil des Schadens gelten.

Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Restwertes und Wiederbe- schaffungswertes sowie der Reparaturkosten. Auch für diese Kosten muss die Versicherung des Schädigers eintreten. Nur bei sogenannten Bagatellschäden werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt. Solche Schäden können Sie mit einem Reparaturkostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt abrechnen. Es steht Ihnen auch frei, den Ersatzbetrag in ein anderes Fahrzeug zu investieren.

Während der Zeit der Reparatur können Sie grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen. Dazu sollten Sie ein klassenniedrigeres Fahrzeug anmieten, um einen Abzug zu vermeiden. Mieten Sie vorsorglich nicht zum „Unfallersatztarif“, sondern bestehen Sie beim Vermieter auf den sogenannten „Normaltarif“.

Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten können, können Sie für die Dauer des unfallbedingten Ausfalls Ihres Fahrzeuges fast immer eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

Nach ständiger Rechtsprechung sind Sie der Herr über die Regulierung und haben daher die Wahl, ob Sie reparieren oder nicht, solange dies wirtschaftlich vertretbar ist (Schadenminderungspflicht).

Für die Bestimmung des Restwertes des Unfallfahrzeuges sind nur Angebote des allgemeinen örtlichen Kfz-Marktes maßgeblich. Restwertangebote der Versicherung müssen nur dann berücksichtigt werden, wenn ein konkretes Angebot vorliegt, bevor das Fahrzeug verkauft wurde und der Käufer das Fahrzeug kostenfrei am Standort abholt und bar bezahlt.

Je früher Sie sich an uns wenden, desto besser sind die Möglichkeiten, nachteiliges Regulierungsverhalten von Ihnen abzuwenden.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Schadensersatz

    Bezifferung & Geltendmachung nach einem Verkehrsunfall

  • Erstattung von Reparaturkosten

    Kommunikation mit Versicherungen

  • Schmerzensgeld

    Bezifferung & Geltendmachung Ihrer Ansprüche

  • Verkehrsstrafrecht

    Vertretung in Straf- & Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen & Bußgeldverfahren

    Vertretung vor Behörden & Gerichten

Fragen zum Verkehrsrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge zum Verkehrsrecht

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24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

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08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

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Verkehrsrecht
27.04.2026

Trunkenheitsfahrt auf E-Roller: Entziehung der Fahrerlaubnis?

Mit Urteil vom 25.03.2026 (951 Cs 7/25) hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eine praxisrelevante Klarstellung zur strafrechtlichen Bewertung von Trunkenheitsfahrten mit E-Rollern getroffen. Im Zentrum der Entscheidung steht die Frage, ob eine solche Tat regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB rechtfertigt. Das Gericht verneint dies ausdrücklich und grenzt den E-Roller deutlich vom klassischen Kraftfahrzeug ab.

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