Rechtsbereich Bau- & Architektenrecht

Baurecht & Architektenrecht
 

Unsere Kompetenz im Baurecht & Architektenrecht

Bauvorhaben stellen alle Beteiligten vor technische, praktische, wirtschaftliche und juristische Herausforderungen. Wir sorgen dafür, dass schon durch baubegleitende Rechtsberatung mögliche Konflikte vermieden werden können, um wichtige Ressourcen, wie Zeit, Geld und letztendlich auch Nerven zu schonen. Mit fachkundigem Rat und Begleitung in gerichtlichen Verfahren helfen wir weiter, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war.

Zudem helfen wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung, der Baubegleitung, der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen sowie bei der Bewertung von wirtschaftlichen Forderungen aus Bauvorhaben und Mängelansprüchen.

Im Rahmen unserer Mandatsbearbeitung unterstützen wir private und gewerbliche Bauherren, Unternehmen, Investoren sowie Architekten und Ingenieure außergerichtlich und gerichtlich.

Zudem helfen wir beim Immobilienkauf, indem wir für Sie die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken der Vertragsgestaltung bewerten.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Architektenverträge

    Beratung, Prüfung & Gestaltung

  • Architektenhonorar

    Prüfung & Geltendmachung von Ansprüchen diesbezüglich

  • Baumängel

    Durchsetzung & Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

  • Unterstützung von Bauherren

    sowohl privat als auch gewerblich

  • Vertragsgestaltung

    Bewertung von wirtschaftlichen & rechtlichen Risiken

Fragen zum Baurecht & Architektenrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Baurecht & Architektenrecht

Produktion-Fabrik-Hersteller-Werk
Baurecht
01.03.2025

Nachträge richtig abrechnen

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. Juli 2024 (Az. 22 U 98/23) entschieden, dass Nachtragsarbeiten meist als Auftragserweiterung gelten und nach den bestehenden Preisen abzurechnen sind. Eine eigenständige Vergütung ist nur bei einer neuen vertraglichen Vereinbarung möglich. Diese Entscheidung sorgt für mehr Klarheit im Baurecht.

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Baurecht
01.03.2025

Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. VII ZR 68/22) die Rechte von Bauherren gestärkt. Demnach kann trotz einer Vergütungsminderung weiterhin ein Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung gefordert werden. Diese Entscheidung schafft mehr Flexibilität und Rechtssicherheit bei Baumängeln. Erfahren Sie, was das Urteil für Bauherren bedeutet.

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Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Baurecht
01.03.2025

Vergütungsanspruch bei geänderten Bauzeitenplänen

Der BGH hat am 19.09.24 zum Az. VII ZR 10/24 klargestellt: Die Übermittlung eines geänderten Bauzeitenplans stellt keine Anordnung nach VOB/B dar – und damit besteht kein automatischer Anspruch auf Mehrvergütung. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Bauunternehmen und Auftraggeber. Erfahren Sie, worauf jetzt zu achten ist und wie Sie Ihre Rechte sichern können.

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