Rechtsbereich Bau- & Architektenrecht

Baurecht & Architektenrecht
 

Unsere Kompetenz im Baurecht & Architektenrecht

Bauvorhaben stellen alle Beteiligten vor technische, praktische, wirtschaftliche und juristische Herausforderungen. Wir sorgen dafür, dass schon durch baubegleitende Rechtsberatung mögliche Konflikte vermieden werden können, um wichtige Ressourcen, wie Zeit, Geld und letztendlich auch Nerven zu schonen. Mit fachkundigem Rat und Begleitung in gerichtlichen Verfahren helfen wir weiter, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war.

Zudem helfen wir Ihnen bei der Vertragsgestaltung, der Baubegleitung, der Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen sowie bei der Bewertung von wirtschaftlichen Forderungen aus Bauvorhaben und Mängelansprüchen.

Im Rahmen unserer Mandatsbearbeitung unterstützen wir private und gewerbliche Bauherren, Unternehmen, Investoren sowie Architekten und Ingenieure außergerichtlich und gerichtlich.

Zudem helfen wir beim Immobilienkauf, indem wir für Sie die wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken der Vertragsgestaltung bewerten.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Architektenverträge

    Beratung, Prüfung & Gestaltung

  • Architektenhonorar

    Prüfung & Geltendmachung von Ansprüchen diesbezüglich

  • Baumängel

    Durchsetzung & Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

  • Unterstützung von Bauherren

    sowohl privat als auch gewerblich

  • Vertragsgestaltung

    Bewertung von wirtschaftlichen & rechtlichen Risiken

Fragen zum Baurecht & Architektenrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

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Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Baurecht & Architektenrecht

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

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Baurecht, Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

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