Rechtsbereich Medizinrecht

Medizinrecht
 

Unsere Kompetenz im Medizinrecht

Im Medizinrecht vertreten wir vor allem Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und sonstige Gesundheitseinrichtungen und Ärzte - sowohl niedergelassene Ärzte und ihre Arztpraxen, als auch angestellte Chef- und Oberärzte. Wir sind im Bereich der Krankenhausvergütung nach DRG-Fallpauschalen und in Fragen der ärztlichen Zulassung ebenso tätig, wie in Haftungsfragen oder bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Behandler.

Patienten vertreten wir dagegen leider nur in Ausnahmefällen - da wir in Lippe viele Gesundheitseinrichtungen und Arztpraxen regelmäßig vertreten, kommt die Übernahme von Patientenmandaten nur in Betracht, wenn eine Interessenkollision ausgeschlossen werden kann. Bevor eine Mandatsübernahme durch uns erfolgen kann, muss dies zunächst im Rahmen einer telefonischen Vorbesprechung abgeklärt werden. Hierfür bitte wir um Ihr Verständnis.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Krankenhausvergütungsrecht

  • Ärztliche Zulassung und Zulassungsentzug

  • Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung / Sitzfragen im Zusammenhang mit Zulassungsentscheidungen der KV

  • Haftungsfragen (zivil- und strafrechtlich) der Ärzte

  • Gesellschaftsrechte der Ärzte und MVZ

  • Gestaltung von Chefarztverträgen und Beendigung

  • Arbeitsrechtliche Fragen von Chef- und Oberärzten

Fragen zum Medizinrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

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Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

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Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

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11.03.2025

Kostenerstattung für Medikamente im Off-Label-Use: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Ein häufig auftretendes Thema in unserer Kanzlei ist die Kostenerstattung von Medikamenten, die außerhalb ihres zugelassenen Anwendungsbereichs – dem sogenannten Off-Label-Use – verschrieben werden. In diesem Artikel möchte ich Ihnen die entscheidenden Kriterien für die Kostenübernahme solcher Medikamente näherbringen, wobei ein jüngeres Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Beschluss vom 25.09.2023, zum Mindestmaß an wissenschaftlicher Datenlage eine zentrale Rolle spielt.

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08.03.2025

Angestellter Ärzte in Privatarztpraxen

Während Vertragsärzte gesetzlich auf maximal drei angestellte Ärzte beschränkt sind, gibt es für Privatarztpraxen keine explizite Regelung. Doch was bedeutet das in der Praxis? Gibt es dennoch Grenzen, die berücksichtigt werden müssen? Dieser Artikel klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und praxisrelevanten Konsequenzen.

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Ärztepfusch — Was können Sie tun? Ein Leitfaden für Betroffene

Ein Behandlungsfehler kann das Leben von einem Tag auf den anderen dramatisch verändern. Was als routinemäßiger Eingriff geplant war, endet mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Oder eine verschleppte Diagnose führt zu einer deutlichen Verschlechterung Ihrer Erkrankung. In solchen Momenten fühlen sich viele Patienten hilflos und von ihren Ärzten im Stich gelassen.

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