Rechtsbereich Medizinrecht

Medizinrecht
 

Unsere Kompetenz im Medizinrecht

Im Medizinrecht vertreten wir vor allem Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und sonstige Gesundheitseinrichtungen und Ärzte - sowohl niedergelassene Ärzte und ihre Arztpraxen, als auch angestellte Chef- und Oberärzte. Wir sind im Bereich der Krankenhausvergütung nach DRG-Fallpauschalen und in Fragen der ärztlichen Zulassung ebenso tätig, wie in Haftungsfragen oder bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Behandler.

Patienten vertreten wir dagegen leider nur in Ausnahmefällen - da wir in Lippe viele Gesundheitseinrichtungen und Arztpraxen regelmäßig vertreten, kommt die Übernahme von Patientenmandaten nur in Betracht, wenn eine Interessenkollision ausgeschlossen werden kann. Bevor eine Mandatsübernahme durch uns erfolgen kann, muss dies zunächst im Rahmen einer telefonischen Vorbesprechung abgeklärt werden. Hierfür bitte wir um Ihr Verständnis.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Krankenhausvergütungsrecht

  • Ärztliche Zulassung und Zulassungsentzug

  • Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung / Sitzfragen im Zusammenhang mit Zulassungsentscheidungen der KV

  • Haftungsfragen (zivil- und strafrechtlich) der Ärzte

  • Gesellschaftsrechte der Ärzte und MVZ

  • Gestaltung von Chefarztverträgen und Beendigung

  • Arbeitsrechtliche Fragen von Chef- und Oberärzten

Fragen zum Medizinrecht - Wir sind für Sie da.

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Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

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Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

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Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

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