Rechtsbereich Medizinrecht

Medizinrecht
 

Unsere Kompetenz im Medizinrecht

Im Medizinrecht vertreten wir vor allem Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen und sonstige Gesundheitseinrichtungen und Ärzte - sowohl niedergelassene Ärzte und ihre Arztpraxen, als auch angestellte Chef- und Oberärzte. Wir sind im Bereich der Krankenhausvergütung nach DRG-Fallpauschalen und in Fragen der ärztlichen Zulassung ebenso tätig, wie in Haftungsfragen oder bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Behandler.

Patienten vertreten wir dagegen leider nur in Ausnahmefällen - da wir in Lippe viele Gesundheitseinrichtungen und Arztpraxen regelmäßig vertreten, kommt die Übernahme von Patientenmandaten nur in Betracht, wenn eine Interessenkollision ausgeschlossen werden kann. Bevor eine Mandatsübernahme durch uns erfolgen kann, muss dies zunächst im Rahmen einer telefonischen Vorbesprechung abgeklärt werden. Hierfür bitte wir um Ihr Verständnis.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Krankenhausvergütungsrecht

  • Ärztliche Zulassung und Zulassungsentzug

  • Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung / Sitzfragen im Zusammenhang mit Zulassungsentscheidungen der KV

  • Haftungsfragen (zivil- und strafrechtlich) der Ärzte

  • Gesellschaftsrechte der Ärzte und MVZ

  • Gestaltung von Chefarztverträgen und Beendigung

  • Arbeitsrechtliche Fragen von Chef- und Oberärzten

Fragen zum Medizinrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

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Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem Medizinrecht

Medizin
Medizinrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

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Medizinrecht
26.01.2026

Erstattung von Operationskosten bei operativer Behandlung des Lipödems

Mit der Erprobung der Liposuktion durch den Großen Gemeinsamen Bundesausschuss(G‑BA), dem Entscheidungsgremium zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungsmethoden durch gesetzliche Krankenkassen, und der LIPLEG‑Studie wurde die Evidenzlage systematisch weiterentwickelt.

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Medizinrecht
30.12.2025

Nasen-OP: Keine Hinweispflicht des Arztes zur PKV-Erstattung

In einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Frankenthal hat das Gericht klargestellt, dass privat versicherte Patienten grundsätzlich selbst dafür verantwortlich sind, vor einer Operation die Kostenerstattung durch ihre Versicherung zu klären. Eine generelle Pflicht von Ärzten, über den Erstattungsumfang privater Versicherungen aufzuklären, besteht danach nicht.

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