Rechtsbereich Allgemeines Zivilrecht

Zivilrecht
 

Unsere Kompetenz im Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht ist ein umfassender Rechtsbegriff, der vertragliche Beziehungen zwischen Verbrauchern, also im C2C-Bereich, zwischen Unternehmern, mithin im B2B-Bereich, aber auch zwischen Verbrauchern und Unternehmern (B2C oder C2B) regelt. Hier verfügen wir über umfassende Kenntnisse und beraten Sie gerne bei Ihren Rechten aus Kauf-, Werk-, Dienst- oder Reiseverträgen.

Zum Allgemeinen Zivilrecht gehören auch Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüche, die wir für Sie beispielsweise nach einem Hundebiss oder einem Unfall im Schwimmbad geltend machen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei der Abwehr solcher Ansprüche.

Für Sie als Unternehmer fertigen wir gerne Datenschutzerklärungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Individualverträge, damit Streitigkeiten nach Abschluss Ihrer Rechtsgeschäfte möglichst vermieden werden können.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Kaufverträge

    Geltendmachung von Vertragspflichten, Sachmängelgewährleistung sowie Minderung & Rücktritt

  • Werkverträge

    Geltendmachung von Vertragspflichten, Sachmängelgewährleistung sowie Minderung & Rücktritt

  • Dienstverträge

    Geltendmachung von Vertragspflichten, Kündigungen & Schadensersatz

  • Reiserecht

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung oder Minderungsansprüche bei Reisemängeln

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Erstellen & Überprüfen von allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Schadensersatz & Schmerzensgeld im Zusammenhang mit Tierverletzungen

    Geltendmachung & Abwehr von Ansprüchen nach Tierverletzungen

Fragen zum Allgemeinen Zivilrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

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Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

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Auch bei sogenannten Touristenfahrten auf dem Nürburgring gilt die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt. Der Betrieb eines Fahrzeugs auf einer Rennstrecke begründet jedoch eine gegenüber dem normalen Straßenverkehr erhöhte Betriebsgefahr. Kommt es nach einem Sturz eines Motorradfahrers zu einem Auffahrunfall, kann dessen Haftpflichtversicherung aus dieser erhöhten Betriebsgefahr anteilig haften, selbst wenn der Sturz für den Folgeunfall nicht unmittelbar kausal war.

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Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal für „Voice Cloning“ in Social Media: Wer die (wiedererkennbare) Stimme eines prominenten Sprechers per KI imitiert und kommerziell nutzt, greift in dessen Persönlichkeitsrecht ein und schuldet Wertersatz in Form einer fiktiven Lizenz. Kunst- und Meinungsfreiheit treten zurück, wenn die Nutzung primär Traffic und Umsatz steigern soll.

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