Rechtsbereich Allgemeines Zivilrecht
Das Allgemeine Zivilrecht ist ein umfassender Rechtsbegriff, der vertragliche Beziehungen zwischen Verbrauchern, also im C2C-Bereich, zwischen Unternehmern, mithin im B2B-Bereich, aber auch zwischen Verbrauchern und Unternehmern (B2C oder C2B) regelt. Hier verfügen wir über umfassende Kenntnisse und beraten Sie gerne bei Ihren Rechten aus Kauf-, Werk-, Dienst- oder Reiseverträgen.
Zum Allgemeinen Zivilrecht gehören auch Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüche, die wir für Sie beispielsweise nach einem Hundebiss oder einem Unfall im Schwimmbad geltend machen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei der Abwehr solcher Ansprüche.
Für Sie als Unternehmer fertigen wir gerne Datenschutzerklärungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Individualverträge, damit Streitigkeiten nach Abschluss Ihrer Rechtsgeschäfte möglichst vermieden werden können.
Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten
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Kaufverträge
Geltendmachung von Vertragspflichten, Sachmängelgewährleistung sowie Minderung & Rücktritt
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Werkverträge
Geltendmachung von Vertragspflichten, Sachmängelgewährleistung sowie Minderung & Rücktritt
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Dienstverträge
Geltendmachung von Vertragspflichten, Kündigungen & Schadensersatz
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Reiserecht
Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung oder Minderungsansprüche bei Reisemängeln
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erstellen & Überprüfen von allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Schadensersatz & Schmerzensgeld im Zusammenhang mit Tierverletzungen
Geltendmachung & Abwehr von Ansprüchen nach Tierverletzungen