Rechtsbereich Allgemeines Zivilrecht

Zivilrecht
 

Unsere Kompetenz im Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht ist ein umfassender Rechtsbegriff, der vertragliche Beziehungen zwischen Verbrauchern, also im C2C-Bereich, zwischen Unternehmern, mithin im B2B-Bereich, aber auch zwischen Verbrauchern und Unternehmern (B2C oder C2B) regelt. Hier verfügen wir über umfassende Kenntnisse und beraten Sie gerne bei Ihren Rechten aus Kauf-, Werk-, Dienst- oder Reiseverträgen.

Zum Allgemeinen Zivilrecht gehören auch Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüche, die wir für Sie beispielsweise nach einem Hundebiss oder einem Unfall im Schwimmbad geltend machen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei der Abwehr solcher Ansprüche.

Für Sie als Unternehmer fertigen wir gerne Datenschutzerklärungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Individualverträge, damit Streitigkeiten nach Abschluss Ihrer Rechtsgeschäfte möglichst vermieden werden können.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Kaufverträge

    Geltendmachung von Vertragspflichten, Sachmängelgewährleistung sowie Minderung & Rücktritt

  • Werkverträge

    Geltendmachung von Vertragspflichten, Sachmängelgewährleistung sowie Minderung & Rücktritt

  • Dienstverträge

    Geltendmachung von Vertragspflichten, Kündigungen & Schadensersatz

  • Reiserecht

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung oder Minderungsansprüche bei Reisemängeln

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Erstellen & Überprüfen von allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Schadensersatz & Schmerzensgeld im Zusammenhang mit Tierverletzungen

    Geltendmachung & Abwehr von Ansprüchen nach Tierverletzungen

Fragen zum Allgemeinen Zivilrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

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Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

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Das Recht auf Reparatur

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Die Frage des wirksamen Zugangs einer Kündigungserklärung ist in der arbeitsrechtlichen Praxis von enormer Bedeutung. Neben der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Kündigung entscheidet der Zugang auch über die Einhaltung der Klagefristen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das Bundesarbeitsgericht stellte nun klar, dass ein Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens hierfür nicht ausreicht.

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Im Onlinehandel stellt die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht eine häufige Streitfrage dar. Verbraucher versuchen oft, Verträge nach Ablauf der Widerrufsfrist rückabzuwickeln, indem sie formale Fehler der Widerrufsbelehrung rügen. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Widerrufsbelehrung ohne Angabe einer Telefonnummer unwirksam ist.

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