Andreas Oberbracht Rechtsanwalt
Andreas Oberbracht ist Spezialist im Mietrecht. Seit seinem Eintritt in die Kanzlei am Wall im Jahre 1990 bearbeitet er überwiegend Fälle auf diesem Rechtsgebiet und ist inzwischen nahezu ausschließlich dort tätig.
Andreas Oberbracht ist dabei sowohl im privaten Wohnungsmietrecht als auch im Gewerberaummietrecht spezialisiert und berät sowohl Vermieter als auch Mieter. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Aussprache und Abwehr von Kündigungen sowie die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen. Zudem berät er insbesondere im Gewerberaummietrecht zur Vertragsgestaltung.
2006 wurde er als erster Anwalt in Lemgo und als einer der ersten Anwälte in Ostwestfalen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und ist Mitglied des Mietgerichtstages in Dortmund. Zudem war er im Rahmen der Referendarausbildung mehrere Jahre als Dozent im Mietrecht am Landgericht Detmold tätig.
Neben dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät er seine Mandanten auch im Nachbarrecht.
Karriere
1981 bis 1986
Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Münster
1986 bis 1990
Referendariat am Landgericht Osnabrück
1990
Zulassung zum Rechtsanwalt
1991
Partner
2006
Verleihung des Titels Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
als einer der ersten Anwälte in Lippe
Fachanwaltschaften
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitgliedschaften
-
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht des DAV
Mitglied
-
Lippischer Anwaltverein
Mitglied
-
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Mitglied
-
Mietgerichtstag Dortmund
Mitglied
Lehr-/Vortragstätigkeit
- Früherer Ausbilder der Referendare am Landgericht Detmold