Rechtsbereich Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz
 

Unsere Kompetenz im Gewerblichen Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz ist ein Teil des Zivilrechts. Er befasst sich mit dem Schutz des geistigen Eigentums („Intellectual Property“) in wirtschaftlichen Zusammenhängen. Seine Bestandteile sind insbesondere Patente, Marken, Urheber- und Designrechte, und er dient dazu, die Rechte von Unternehmen und Erfindern vor unberechtigter Nutzung und Verwertung durch Dritte zu schützen. Die Bedeutung des gewerblichen Rechtsschutzes hat in der Vergangenheit aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung und der immer mehr wachsenden Wichtigkeit von geistigem Eigentum stetig zugenommen. Durch einen effektiven gewerblichen Rechtsschutz können Unternehmen ihre Innovationen schützen, sich Wettbewerbsvorteile sichern und investitionswillige Partner von der Rentabilität und Exklusivität ihrer Produkte und Dienstleistungen überzeugen.

Geistiges Eigentum bezieht sich auf immaterielle Güter, die aus der schöpferischen und innovativen Tätigkeit von Personen oder Organisationen entstehen. Sie bilden einen erheblichen Wert für Unternehmen und Erfinder, da sie häufig den Kern von Geschäftsideen und neuen Produkten oder Dienstleistungen darstellen. Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein wichtiges Instrument, um geistiges Eigentum vor unberechtigter Nutzung, Verwertung oder Nachahmung durch Dritte zu schützen.

Geistiges Eigentum kann je nach Art der Schöpfung in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Dazu gehören unter anderem: Erfindungen, Marken, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, urheberrechtlich geschützte Werke, Designs, Know-how und Geschäftsgeheimnisse.

Wir unterstützen Sie von der Anmeldung von Schutzrechten bis zum konkreten Verletzungsfall, sowie bei der Entwicklung und Umsetzung grundlegender IP-Konzepte zur Sicherung und Optimierung Ihres IP-Portfolios.

Wir beraten Sie in der Vertragsgestaltung, beim Abschluss von Lizenzvereinbarungen, vertreten Ihre Interessen in Vertragsverhandlungen, verteidigen Sie gegen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen und setzen Ihre Rechte außergerichtlich, in Schiedsverfahren sowie in gerichtlichen Streitigkeiten durch.

In sämtlichen Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes arbeiten wir eng mit den Patentanwälten unserer Partnerkanzlei Kayser & Cobet zusammen. So können wir gewährleisten, dass selbst in technisch schwierigen Sachverhalten fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung für die bestmögliche Bearbeitung der Angelegenheiten unserer Mandanten zur Verfügung stehen. Zu unseren Mandanten gehören Einzelgesellschaften bis hin zu mittelständischen Unternehmen, aber auch Privatleute. Zudem sind wir in der Lage, jederzeit unsere Kollegen aus anderen Beratungsfeldern, wie beispielsweise Arbeitsrecht und IT-Recht Experten hinzuzuziehen, um auch rechtsgebietsübergreifende Sachverhalte beurteilen zu können.

Abgerundet wird unser Beratungsangebot hinsichtlich Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, einschließlich Know-how-Schutzverträgen und Geheimhaltungsvereinbarungen.

Zusammenfassend stehen wir stehen Ihnen gern als Partner in allen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes zur Seite. Unsere Expertise umfasst insbesondere die folgenden Tätigkeitsfelder:

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Anmeldung, Verwaltung und Betreuung

    von nationalen und internationalen Designs und Marken sowie Kennzeichenportfolios

  • Vertretung

    in Marken-, Design-, Gebrauchsmuster- und Patentverletzungsverfahren

  • Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Gerichtsverfahren
  • Regulierung & Abwehr lizenzrechtlicher Streitigkeiten mit Dritten

    beispielsweise Markenämter & Konkurrenten

  • Kennzeichen- & wettbewerbsrechtliche Beratung

    hinsichtlich fairen Wettbewerbs, Markenstrategien & Bestimmung des nationalen & internationalen Schutzumfangs

  • Beratung

    hinsichtlich kommerzieller Verwertung & nachhaltiger Durchsetzung von Schutzrechten

  • Ausgestaltung & Verhandlung

    u.a. von komplexen know-how Lizenzverträgen

  • Unterstützung bei Übertragung von Marken- & Nutzungsrechten
  • Beratung bei der Gestaltung

    von Marketingkonzepten, Werbemaßnahmen, Internet- & sonstigen werblichen Auftritten

Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

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Designklassiker vor Gericht: Wann genießt ein Möbelsystem urheberrechtlichen Schutz?

Das USM Haller Möbelsystem: ein Rechtsstreit mit Signalwirkung Wer im gehobenen Büro- oder Wohnumfeld tätig ist, kennt es: das modulare Möbelsystem mit den charakteristischen verchromten Rohren, den kugelförmigen Verbindungsknoten und den farbigen Metallflächen, besser bekannt als „USM Haller". Seit Jahrzehnten ein Inbegriff funktionalen Designs, wurde dieses System nun zum Gegenstand einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung. Am 2. Juli 2026 hat der Bundesgerichtshof (I ZR 96/22 – „USM Haller II") entschieden und dabei wichtige Leitlinien für den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen aufgestellt.

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KI-Chatbot generiert falsche Angaben: Wer haftet?

Mit einer bislang richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die haftungsrechtliche Verantwortung für KI-generierte Falschangaben im geschäftlichen Verkehr geschärft. Das Gericht stellte klar: Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot einsetzt, haftet grundsätzlich auch für dessen irreführende Aussagen – selbst dann, wenn das System nach Angaben des Betreibers mit zutreffenden Informationen trainiert wurde. Die Entscheidung betrifft die von den als „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ auftretenden Medizinern betriebene Aesthetify GmbH und wirft grundlegende Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zurechnung autonom generierter KI-Inhalte auf.

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Das Landgericht Koblenz hat mit Urteil vom 16. September 2025 (Az. 3 HK O 69/24) der Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die 1&1 Telecommunication SE wegen irreführender Werbung stattgegeben. Die Entscheidung bestätigt, dass die auf der Webseite dargestellten Angaben zur Verfügbarkeit von Glasfaser-Internet scheinbar falsche Tatsachen suggerierten und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

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