Isabelle Adrienne Drunkemöller Rechtsanwältin, Notarin
Isabelle Drunkemöller bearbeitet in der Kanzlei als Rechtsanwältin und Notarin (Standort: Lemgo) mehrere Rechtsgebiete.
Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Familienrecht und im Mietrecht, worauf sie sich schon langjährig spezialisiert hat. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Mietrecht.
Dem Familienrecht sind sämtliche Rechte und Pflichten einer Eheschließung, einer möglichen Trennung und ggf. auch Scheidung zugeordnet, wie auch die behutsame Handhabung der Regelungen in Bezug auf den Umgang und das Sorgerecht mögliche gemeinsame minderjährige oder volljährige Kinder.
Oftmals stellen sich bei Trennungen existenzielle Fragen, namentlich die Regelung des Unterhaltes für die Kinder oder den betreuenden Elternteil. Auch die übrigen finanziellen Angelegenheiten, wie Schulden, Bankkredite und sonstige Verbindlichkeiten sind zu regeln.
Daher spielt der Unterhalt der Kinder oder des Ehegatten im Familienrecht eine große Rolle.
Geht eine Ehe zu Ende, ist es häufig notwendig, Zugewinnausgleichsansprüche zu berechnen. Es kann notwendig werden, die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie und die Regelung der Darlehn vorzunehmen.
Sollten sich die Ehegatten zu einer langfristigen Trennung entschließen (ohne sich scheiden zu lassen), sollten - ggf. im Rahmen eines Ehevertrages - bestimmte negative Folgen ausgeschlossen werden.
Auch kann über die Möglichkeit eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (z.B. nach 3 Jahren Trennung ohne Scheidungsantrag (§ 1385 BGB) nachgedacht werden.
Im Anwaltsbereich ist es elementar, dass die Eheleute über die Folgen einer Trennung und sich anschließenden Scheidung gut beraten werden. Die Kenntnis über Rechte und Pflichten führen oftmals dazu, dass den Ratsuchenden die Angst genommen werden kann, ihr Leben ohne den weichenden Ehegatten nicht führen zu können oder finanziell völlig ausgeliefert zu sein.
Es wird nicht nur über die rechtlichen Folgen einer Trennung und Scheidung gesprochen, sondern auch über mögliche Hilfen, und deren Anträge, wie z.B. Unterhaltsvorschuss.
Hierbei werden im Rahmen einer ausführlichen (Erst)Beratung sämtliche Punkte, die in einem solchen Fall relevant werden können, von Isabelle Drunkemöller angesprochen, oftmals auch solche, die von den Mandanten noch gar nicht in ihre Überlegungen mit eingeflossen sind.
Oftmals spielen auch weitere Rechtsgebiete wie das Mietrecht (bei einer gemeinsamen Mietwohnung) oder auch erbrechtliche Fragen (Ehegattenerbrecht, Pflichtteilsrecht etc.) eine Rolle und werden in der Beratung ebenfalls angesprochen.
Aufgrund der erweiterten Kenntnisse im Familien- und Mietrecht bearbeitet Isabelle Drunkemöller auch im Notariat sämtliche im weitesten Sinne mit hiermit verbunden Rechtsgebiete. Im Notarbereich richten sich die Regelungen im Familienrecht auf die gemeinsame Entwicklung und den Abschluss von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen oder Adoptionen minderjähriger oder volljähriger Kinder.
Vor einer Eheschließung kann es sinnvoll sein, den Zugewinn im Falle einer Scheidung auszuschließen, solange keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind, da in diesem Fall keiner der Ehegatten an der Ausschöpfung seiner gesamten Arbeitskraft gehindert ist. Es kann daher für junge Paare oder solche, bei denen gemeinsame Kinder ausgeschlossen sind, zu einer fairen Lösung führen, wenn diese für den Fall einer Trennung und Scheidung keinen gegenseitigen Vermögensausgleich durchführen und die Vorteile der unbeschränkten Zugewinngemeinschaft nur für den Fall belassen, dass die Ehe anders als durch den Tod beendet wird.
Gelegentlich möchten Ehegatten wegen der Selbständigkeit eines der Ehegatten die Gütertrennung, was aber nicht nur die „Sicherung“ des Vermögens des anderen Ehegatten zur Folge hat, sondern auch den Verlust nicht unerheblicher anderer Rechte. Daher kann die Vereinbarung einer sog. modifizierten Zugewinngemeinschaft sinnvoller sein, wie z.B. die Herausnahme bestimmter Vermögensgegenstände.
Gleiches gilt für den Versorgungsausgleich. Auch hier sollte in dem Ehevertrag unterschieden werden, ob die Eheleute sich voll ihrer Tätigkeit widmen können oder sich einer – oder auch beide - aufgrund einer gemeinsamen Lebensplanung und der Geburt von gemeinsamen Kindern der Erziehung und Betreuung der Kinder widmet und deshalb ein Ausgleich der Rentenansprüche im Falle einer Scheidung fair ist.
Nachträgliche Eheverträge können auch weit nach dem Zeitpunkt der Hochzeit sinnvoll sein. Die Güterstandänderung kann von den Ehegatten gewünscht oder steuerlich vorteilhaft sein. Hierbei ist es möglich z.B. bestimmte Vermögenswerten im Falle einer Scheidung aus der Zugewinnberechnung herauszunehmen oder Werte vorab zu übertragen. Insoweit kann z.B. ein geerbtes Haus oder ein Betrieb für den Fall einer Scheidung aus dem Zugewinnverfahren ausgeschlossen werden, um die finanzielle Zerschlagung zu verhindern. Solche Erwägungen sind immer auch im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien geltenden Erbrecht abzuklären.
Schließlich gehört auch die Beratung über eine Minderjährigen- oder Volljährigenadoptionen zu den Aufgabengebieten von Isabelle Drunkemöller. In einem ausführlichen Gespräch werden die Voraussetzungen besprochen.
Sofern notwendig, kann auch ein Steuerberater mit zur Beratung hinzugezogen werden. Gerne sind wir dann bei der Suche nach einem entsprechenden Experten behilflich.
Sämtliche Beratungen können entweder klassisch persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per zoom (online) stattfinden.
Bei gerichtlichen Verhandlungen werden die Mandanten im Termin vertreten.
Die Korrespondenz wird auf Wunsch des Mandanten entweder per Post oder per Mail geführt.
Im Mietrecht bearbeitet Rechtsanwältin Drunkemöller insbesondere die Beratung der Mandanten bei Zahlungsverzug und möglichen Kündigungsgründen von Wohn- und gewerblichen Mietverträgen.
Gerade im Gewerbemietrecht sind häufig individuelle Mietverträge notwendig, die ebenfalls nach ausführlicher Beratung von Isabelle Drunkemöller erstellt werden.
Karriere
1990 bis 1994
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld
1994
Erstes juristisches Staatsexamen
1995 bis 1997
Referendariat am Landgericht Paderborn
mit Auslandsaufenthalt bei der Chambre de Commerce et d’Industrie de Lyon, Frankreich (IHK Lyon)
1997
Zweites juristisches Staatsexamen
1997
Zulassung als Rechtsanwältin
2001
Verleihung des Titels Fachanwältin für Familienrecht
2007
Verleihung des Titels Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
2020
Bestellung zur Notarin (Lemgo)
Fachanwaltschaften
- Familienrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mitgliedschaften
-
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Mitglied
-
Lippischer Anwaltverein
Mitglied
-
Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV
Mitglied
-
Deutsch-Französischen Juristenvereinigung
Mitglied
-
Deutsch-Französischen Gesellschaft Detmold
Mitglied