Rechtsbereich IT-Recht

IT-Recht
 

Unsere Kompetenz im IT-Recht

Im IT-Recht sind wir fast ausschließlich im B2B-Bereich tätig, wir vertreten also nur Unternehmen im Rechtsverkehr mit anderen Unternehmen. Nur in Ausnahmefällen beraten und vertreten wir auch natürliche Personen.

Mit technischem Sachverstand und Begeisterung für Innovationen helfen wir Ihnen vor allem bei der Vertragsgestaltung - insbesondere bei Softwareerstellungs, -kauf oder pflegeverträgen. Aber auch Lizenzvereinbarungen und Nutzungsverträge finden ihren Platz in diesem Dezernat. Wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, stehen wir Ihnen hierbei zu Seite.

Kompletiert wird unsere Aufgabe durch die Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen, dies insbesondere an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht.

Die klassische Abmahnung im File-Sharing-Bereich verfassen wir nicht - ob wir Ihnen bei der Abwehr einer unberechtigten Abmahnung helfen können, müssen wir im Einzelfall klären.

Was können wir im IT-Recht für Sie tun?

  • B2B-Beratung in allen Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs

  • B2B-Beratung bei der Vertragsgestaltung im Software- und Hostingbereich

  • Hilfe bei Datenschutzrechtlichen Fragestellungen

  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus IT-Verträgen

  • Immaterialgüterschutz im IT-Bereich inkl. Softwar-Escrow

  • Mängelgewährleistung bei Softwarefehlern

  • Abwehr von Ansprüchen im B2B-Bereich

  • Bearbeitung von KI-rechtlichen Fragestellungen

Fragen zum IT-Recht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge zum IT-Recht

computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Mikro-Stimme-KI-Film-Musik-Studio-Aufnahme
IT-Recht, Informationstechnologierecht
07.10.2025

KI-Stimmenimitat verletzt Recht an der eigenen Stimme

Die Entscheidung setzt ein deutliches Signal für „Voice Cloning“ in Social Media: Wer die (wiedererkennbare) Stimme eines prominenten Sprechers per KI imitiert und kommerziell nutzt, greift in dessen Persönlichkeitsrecht ein und schuldet Wertersatz in Form einer fiktiven Lizenz. Kunst- und Meinungsfreiheit treten zurück, wenn die Nutzung primär Traffic und Umsatz steigern soll.

Beitrag lesen
KI-AI-Urheber-IT-Internet
Informationstechnologie, Informationstechnologierecht, IT-Recht, Internetrecht
13.09.2025

EU AI Act 2025: Ihr Fahrplan für rechtssichere und erfolgreiche KI-Nutzung im Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute zahlreiche Geschäftsprozesse – vom Kundenservice über das Personalmanagement bis hin zur Produktion und Logistik. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von den Effizienzsteigerungen, die KI-Systeme bieten. Mit der Verabschiedung des EU AI Act steht jedoch ein Paradigmenwechsel bevor.

Beitrag lesen