Rechtsbereich IT-Recht
Im IT-Recht sind wir fast ausschließlich im B2B-Bereich tätig, wir vertreten also nur Unternehmen im Rechtsverkehr mit anderen Unternehmen. Nur in Ausnahmefällen beraten und vertreten wir auch natürliche Personen.
Mit technischem Sachverstand und Begeisterung für Innovationen helfen wir Ihnen vor allem bei der Vertragsgestaltung - insbesondere bei Softwareerstellungs, -kauf oder pflegeverträgen. Aber auch Lizenzvereinbarungen und Nutzungsverträge finden ihren Platz in diesem Dezernat. Wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, stehen wir Ihnen hierbei zu Seite.
Kompletiert wird unsere Aufgabe durch die Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen, dies insbesondere an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht.
Die klassische Abmahnung im File-Sharing-Bereich verfassen wir nicht - ob wir Ihnen bei der Abwehr einer unberechtigten Abmahnung helfen können, müssen wir im Einzelfall klären.
Was können wir im IT-Recht für Sie tun?
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B2B-Beratung in allen Fragen des elektronischen Geschäftsverkehrs
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B2B-Beratung bei der Vertragsgestaltung im Software- und Hostingbereich
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Hilfe bei Datenschutzrechtlichen Fragestellungen
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Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus IT-Verträgen
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Immaterialgüterschutz im IT-Bereich inkl. Softwar-Escrow
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Mängelgewährleistung bei Softwarefehlern
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Abwehr von Ansprüchen im B2B-Bereich
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Bearbeitung von KI-rechtlichen Fragestellungen