Rechtsbereich Strafrecht

Strafrecht
 

Unsere Kompetenz im Strafrecht

Wir unterstützen und begleiten Sie in allen Abschnitten eines strafrechtlichen Verfahrens.

Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen gestellt werden. Wir helfen Ihnen, sich gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft optimal zu positionieren. In vielen Fällen kann schon hier erreicht werden, dass ein Verfahren eingestellt und eine Anklage vermieden wird. Kommt es doch zu einer Anklageerhebung, begleiten wir Sie in der gerichtlichen Hauptverhandlung und stellen sicher, dass Ihre Verfahrensrechte gewahrt werden und ein sachgerechtes Ergebnis erzielt wird.

Ist gegen Sie bereits ein Urteil ergangen, welches Sie nicht akzeptieren wollen, verteidigen wir Sie auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren.

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, nehmen wir Ihre Rechte im Nebenklage- und Adhäsionsverfahren wahr.

Wir sind tätig in allen Bereichen des Strafrechts wie nachfolgend.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Eigentums- & Vermögensdelikte

    Vertretung bei Delikten wie Diebstahl, Raub & Sachbeschädigung, aber auch Betrug, Untreue & Hehlerei

  • Körperverletzungsdelikte

    Vertretung bei Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit

  • Kapitalstrafrecht

    Vertretung bei Delikten gegen das menschliche Leben

  • Betäubungsmittelstraftaten

    Vertretung bei Straftaten in Bezug auf Delikte gegen das BtMG

  • Sexualstrafrecht

    Vertretung bei Straftaten mit Bezug zur Sexualität

  • Jugendstrafrecht

    Vertretung von Jugendlichen & Heranwachsenden

  • Verkehrsstrafrecht

    Vertretung bei Straftaten im Verkehr

  • Nebenklage

    Vertretung von Opfern im Rahmen der Nebenklage

  • Berufungs- & Revisionsverfahren

    Vertretung in weiteren Instanzen

Fragen zum Strafrecht - Wir sind für Sie da.

1
Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

2
Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

3
Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.

Aktuelle Fachbeiträge zum Strafrecht

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Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

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17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

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EU-Kommission stellt Nachhaltigkeitsbericht auf den Prüfstand.

Das Europäische Parlament hat dem sogenannten „Stop-the-Clock“-Vorschlag im Rahmen des Omnibus-Pakets zur Änderung der CSRD-Richtlinien zugestimmt. Damit wird die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen um zwei Jahre verschoben. Betroffen sind große Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte KMU, die ursprünglich ab den Geschäftsjahren 2025 bzw. 2026 hätten berichten müssen. Ziel der Verschiebung ist es, Zeit für weitere Vereinfachungen im Rahmen der CSRD zu schaffen. Die neuen Fristen sollen bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht überführt werden.

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