Rechtsbereich Sozialrecht

Sozialrecht
 

Unsere Kompetenz im Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein breites Sachgebiet mit einer Vielzahl von möglichen Fallgestaltungen. Wir decken hier nicht die gesamte Bandbreite ab, sondern haben uns auf einige Teilereiche spezialisiert. Hierzu zählen Fragen der Sozialversicherungspflicht, insbesondere bei Betriebsprüfungen, z.B. wenn sich der Rentenversicherungsträger auf den Standpunkt stellt, es liege "nur" eine Scheinselbständigkeit vor. Auch auf dem Gebiet des SGB V - dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung können wir Ihnen weiter helfen. Schließlich betreuen wir auch alle sozialrechtlichen Mandate mit arbeitsrechtlichem Einschlag, insbsondere das Recht der Arbeitslosenversicherung - z.B. wenn Sie einen Sperrfrist- oder Sperrzeitbescheid erhalten.

In den übrigen Bereichen des Sozialrechts übernehmen wir regelmäßig keine Mandate.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Arbeitslosenversicherung - ALG 1

  • Krankenversicherung (privat und gesetzlich)

  • Rentenversicherung und Rentenversicherungspflicht - "Scheinselbständigkeit"

  • Gesundheitssystem - SGB V

Fragen zum Sozialrecht - Wir sind für Sie da.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

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Aktuelle Fachbeiträge zum Sozialrecht

Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Versicherungsrecht
07.10.2025

Wasserschaden: Kein Abdrehen des Haupthahns kann teuer werden

Wenn ein Haus längere Zeit leer steht, muss der Wasserhaupthahn zugedreht werden – andernfalls riskiert der Eigentümer empfindliche Leistungskürzungen im Schadensfall. Das Oberlandesgericht Celle hatte zu entscheiden, ob der Betreuer einer dementen Hauseigentümerin grob fahrlässig gehandelt hat, weil er den Wasserzufluss vor einem Urlaub nicht absperrte. Das Gericht bestätigte die Leistungskürzung der Gebäudeversicherung, milderte aber den vollständigen Leistungsausschluss, da dem Betreuer kein vorsätzliches Verhalten anzulasten war.

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Sozialversicherungsrecht
16.09.2025

Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung

Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.

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07.07.2025

Kein Krankengeld ohne tatsächliche Arbeitsaufnahme – LSG zur Versicherungspflicht bei Erkrankung vor Arbeitsbeginn

Für einen Krankengeldanspruch muss eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestehen. Fraglich ist, ob allein der Abschluss eines Arbeitsvertrags genügt oder ob die tatsächliche Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat diese Frage nun entschieden.

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