Rechtsbereich Sozialrecht
Das Sozialrecht ist ein breites Sachgebiet mit einer Vielzahl von möglichen Fallgestaltungen. Wir decken hier nicht die gesamte Bandbreite ab, sondern haben uns auf einige Teilereiche spezialisiert. Hierzu zählen Fragen der Sozialversicherungspflicht, insbesondere bei Betriebsprüfungen, z.B. wenn sich der Rentenversicherungsträger auf den Standpunkt stellt, es liege "nur" eine Scheinselbständigkeit vor. Auch auf dem Gebiet des SGB V - dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung können wir Ihnen weiter helfen. Schließlich betreuen wir auch alle sozialrechtlichen Mandate mit arbeitsrechtlichem Einschlag, insbsondere das Recht der Arbeitslosenversicherung - z.B. wenn Sie einen Sperrfrist- oder Sperrzeitbescheid erhalten.
Im Bereich der Sozialhilfe übernehmen wir regelmäßig keine Mandate.
Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten
-
Arbeitslosenversicherung - ALG 1
-
Krankenversicherung (privat und gesetzlich)
-
Rentenversicherung und Rentenversicherungspflicht - "Scheinselbständigkeit"
-
Gesundheitssystem - SGB V