Rechtsbereich Sozialrecht

Sozialrecht
 

Unsere Kompetenz im Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein breites Sachgebiet mit einer Vielzahl von möglichen Fallgestaltungen. Wir decken hier nicht die gesamte Bandbreite ab, sondern haben uns auf einige Teilereiche spezialisiert. Hierzu zählen Fragen der Sozialversicherungspflicht, insbesondere bei Betriebsprüfungen, z.B. wenn sich der Rentenversicherungsträger auf den Standpunkt stellt, es liege "nur" eine Scheinselbständigkeit vor. Auch auf dem Gebiet des SGB V - dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung können wir Ihnen weiter helfen. Schließlich betreuen wir auch alle sozialrechtlichen Mandate mit arbeitsrechtlichem Einschlag, insbsondere das Recht der Arbeitslosenversicherung - z.B. wenn Sie einen Sperrfrist- oder Sperrzeitbescheid erhalten.

Im Bereich der Sozialhilfe übernehmen wir regelmäßig keine Mandate.

Wir beraten Sie in diesen Angelegenheiten

  • Arbeitslosenversicherung - ALG 1

  • Krankenversicherung (privat und gesetzlich)

  • Rentenversicherung und Rentenversicherungspflicht - "Scheinselbständigkeit"

  • Gesundheitssystem - SGB V

Fragen zum Sozialrecht - Wir sind für Sie da.

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Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, gemeinsam finden wir den richtigen Berater für Ihr Anliegen.

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Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz und lernen Sie uns kennen.

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Beratung von Experten

Unsere Rechtsanwälte und Notare prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie gewissenhaft mit dem Blick auf ihre persönlichen Bedürfnisse.